Wir beraten und verteidigen auf dem Gebiet des Strafrechts, Jugendstrafrechts und natürlich des Strafprozessrechts als wichtiger Teil des ganzen Verfahrens Als Verteidiger nehmen wir es uns als Aufgabe, Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder im Strafprozess zu wahren. Einen fairen Prozess gibt es nicht von alleine. Wir versuchen nach Möglichkeit, wenn Sie frühzeitig zu uns kommen, schon während des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens einen späteren Strafprozess zu vermeiden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Uns ist es möglich, bereits bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu erhalten und die beste Strategie und Vorgehensweise zusammen zu besprechen. Je nach Einzelfall ist eine Einstellung vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft eventuell besser als ein unsicherer Strafprozess vor Gericht. Dies hängt aber stark von dem Vorwurf und dem Ergebnis der Akteneinsicht ab.
Nebenklage
Opfer von Gewaltdelikten haben die Möglichkeit, sich als Nebenkläger an dem Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen und uns als sogenannten Nebenklägervertreter, also als Ihren Anwalt, zu beauftragen.