Jobcenter? Nicht nur!
Mit diesem Aspekt des speziellen Verwaltungsrechts, dem Sozialrecht, haben aktuell viele Menschen Probleme: mit dem Arbeitsamt, insbesondere aber mit dem jeweiligen zuständigen Jobcenter, ebenso aber auch mit dem BAföG-Amt, dem Wohngeldamt, der jeweiligen Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit über einem Jahrzehnt erfolgreich auf diesem Gebiet. Der Umgang mit dem Arbeitsamt (ALG I), den Jobcentern (ALG II, auch umgangssprachlich Hartz IV genannt) oder den Bezirksämtern oder Komunen (SGB XII), sowie Bafög-Ämtern und Wohngeldämtern etc. ist für viele Antragsteller nicht immer einfach. Viele Probleme lassen sich oft korrekt lösen, wenn man das richtige Wissen hat. Oft wird (leider nicht nur durch den Betroffenen selbst) darauf „vertraut“, dass die Information des Sachbearbeiters mehr oder weniger zutreffend ist und man versucht dann, irgendwie dem nach zu kommen. Das ist dann unnötig, wenn man denn nur wüsste, dass für viele Vorgaben einfach die Rechtsgrundlage fehlt oder diese falsch angewendet wird.Grundsicherung, SGB II, SGB III, SGB XII
Eine kleine Übersicht zeigt (einige) Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Es kommen jedoch immer wieder neue Problem und Aspekte hinzu. Nicht zuletzt durch neue Rechtsprechung und dadurch „inspirierte“ neue Gesetzgebung.- ALG I (Arbeitslosengeld I) / Bundesagentur für Arbeit (BA)
- ALG II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) / Jobcenter
- Grundsicherung und Sozialhilfe (SBG XII)
- Wohngeld
- BAföG
- Bescheidprüfung
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU): Miete, Notwendigkeit des Umzugs, Renovierung, Warmwasserpauschale, Angemessenheit
- Existenzgründung
- Einkommensanrechnung, Vermögensanrechnung, Nebeneinkommen, Unterhalt, rechtswidrige Anrechnung des Kindeseinkommens bei den Eltern, Kindergeld
- Eingliederungsvereinbarung – Vertragsverhandlung, Ersatz als Verwaltungsakt
- Aufhebung und Rückforderung: Berechnung, Verjährung
- Warmwasser als Mehrbedarf, oft nicht bewilligt, wenn Warmwasser über Boiler erhitzt wird.
Untätigkeit
Bei Untätigkeit, also wenn das Jobcenter nichts tut, muss regelmäßig Untätigkeitsklage erhoben werden, damit die Behörde überhaupt handelt.EU-Bürger
Auch als EU-Bürger haben Sie möglicherweise Anspruch auf ALG II. Oft wird dies jedoch von den Jobcentern nicht anerkannt. Streitgegenstand ist in solchen Fällen , dass in § 7SGB II die Leistungen für EU-Bürger ausgeschlossen sind. Seit vielen Jahren wird ist die Sache im Streit, viele Gerichtsentscheidungen später (z. B. eine von uns in zweiter Instanz erwirkter Beschluss: LSG Berlin-Brandenburg L 34 AS 1501/10 B ER oder unter Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg), eine Verneinung der Ansprüche vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), eine erneute Gesetzesänderung danach, gibt es erneut diesbezüglich positive Rechtsprechung vom Bundessozialgericht (BSG). Es bestehen hier gute Chancen im Eilverfahren Recht zu bekommen.Beratung
Natürlich beraten wir auch z. B. zu Fragen zu Eingliederungsvereinbarungen. Nicht jede dieser Vereinbarungsvorschläge ist unserer Ansicht nach rechtmäßig. Daher sollte man diese vor der Unterschrift prüfen! Niemand ist gezwungen diese an Ort und Stelle zu unterzeichnen. Gerade Menschen, die ergänzend Leistungen beziehen, weil deren Einkommen nicht ausreichend ist, stehen vor der Frage, ob die Einkommensanrechnung korrekt erfolgte. Was ist Vermögen, was Einkommen, was ist anrechnungsfrei? Ist die Versicherungspauschale zu berücksichtigen? Ebenso oft falsch sind Anrechnungen des Kindesunterhalts auf das Einkommen der Eltern u. ä. Aktuell dürften viele Menschen auch Probleme wegen der Abwrackprämie und der Anrechnung als Einkommen bekommen; unserer Auffassung nach ist dies falsch.angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Anderes häufiges Streitthema sind die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Oft werden falsche Angemessenheitskriterien angewendet, die Warmwasserpauschale rechtswidrig abgezogen oder die Zusicherung zum Umzug verweigert oder dieser nicht als notwendig anerkannt. Gleiches gilt für die Umzugskosten oder die Kaution.Kosten
Dabei spielt eigentlich für die meisten Mandaten die Kostenfrage eine entscheidende Rolle. „Kann ich mir einen Anwalt leisten?“ Die Antwort ist, kurz zusammengefasst: bestimmt ja. Sehen Sie dazu auf unserer Seite Kosten, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe (PKH). Immer wieder erleben wir, dass viel zu spät zu einem kompetenten Berater gegangen wird, in der falschen Ansicht, einen Anwalt könne man sich nicht leisten, obwohl es mittels der Beratungshilfe möglich wäre, schon im Vorfeld die Probleme zu lösen oder gar völlig zu umgehen, ohne dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen müsste.Beratungshilfe
Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten?
Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.
Verwaltungsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verwaltungsrecht. Behörde & Amt, Genehmigung, Sonder- oder Ausnahmegenehmigung, Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Gebührenbescheide, Verwaltungsgebühren, Gewerb...
Schulrecht
Wenn Sie finden, dass Ihr Kind in eine andere Schule gehen sollte oder andere rechtliche Schulprobleme hat, helfen wir Ihnen.
Universität und Hochschule
Wenn Sie nicht zu Ihrem Studiengang an Universität, Hochschule oder Fachhochschule zugelassen wurden, helfen wir Ihnen gerne. Auch bei allen anderen hochschulrechtlichen Problemen.