Probleme mit der Schulverwaltung
Wir beraten Sie gerne in allen rechtlichen Fragen zur Schule, sei es Versetzung, Prüfungsrecht, Zeugnisse oder bei sonstigen schulrechtlichen Problemen mit der Schulverwaltung. An erster Stelle steht für viele Eltern allerdings zunächst die Frage nach der:Aufnahme in die gewünschte Schule
Kaum hat man einen Kindergartenplatz gefunden wird das Kind älter und die Wahl der Grundschule steht an. Wenn Sie finden, dass Ihr Kind in eine andere Schule als die im Einzugsbereich eingeschult werden soll, helfen wir Ihnen. Gleiches gilt für den Wechsel auf die Oberschule.Antragstellung
Daher ist es ganz wichtig, den Antrag auf Aufnahme in andere Schule von Anfang an korrekt zu stellen und fachgerecht, individuell in Absprache mit Ihnen zu begründen. Ist erst einmal der Ablehnungsbescheid im Haus, können bestimmte Begründungen nicht nachgeschoben oder nachgeholt werden. Je nach dem weshalb man meint, dass das eigene Kind unbedingt auf die Wunschschule gehen soll, haben die zuständigen Verwaltungsgerichte entschieden, ist der Antrag von Anfang an inhaltlich korrekt und vollumfänglich zu begründen. Wir helfen Ihnen gerne schon bei der Antragsbegründung, damit Ihr Kind von Anfang an gute Chancen hat, auf die Wunschschule zu gehen. Wir wissen worauf es ankommt. So unschön es auch ist, sich gleich von Anfang an um einen guten Antrag und eine gute Begründung bemühen zu müssen, spart das später Nerven und Zeit – ganz abgesehen davon, wenn ein notwendiger Widerspruch zurückgewiesen wird, weil die Gründe nicht bereits zuvor benannt wurden.Widerspruchsverfahren
Für den Fall, dass eine Schule sehr begehrt ist, der Andrang in einem Jahrgang sehr groß ist und bereits viele Kinder z. B. Geschwisterkinder auf der Wunschschule haben und daher bevorzugt werden, kann es sein, dass der Antrag dennoch abgelehnt wird. Dann ist ein Widerspruch notwendig. Da die Schulbehörden sich ständig darauf berufen, dass eine Begründung nicht nachgeholt werden kann, als keine neuen Gründe benannt werden dürfen, zahlt es sich aus, wenn der Antrag auf Aufnahme in die Wunschschule bereits sachgerecht und gut begründet gestellt wurde. Als Rechtsanwälte bekommen wir Einsicht in die umfangreichen Verwaltungsakten, welche die Zulassungsvorgänge der Schulbehörde betrifft. Damit wird es uns möglich, mittels Vergleichen herauszufinden, ob bei der Ablehnung der Aufnahme Ihres Kindes rechtswidrig, Fehler im Verwaltungsverfahren zum Nachteil Ihres Kindes begangen wurden.Schulklage
Vereinzelt kommt es vor, dass wir auch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben müssen, um den Eltern und ihrem Kind den Zugang zur Wunschschule zu ermöglichen.Prüfungsrecht, Zeugnisse, Versetzung
Jede Bewertung einer abgelegten Prüfung ist in einem gewissen Rahmen rechtlich überprüfbar.sonstige schulrechtliche Probleme
Wir beraten Sie auch, wenn die Schule oder Schulbehörde Ihnen andere Probleme bereitet.Verwaltungsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verwaltungsrecht. Behörde & Amt, Genehmigung, Sonder- oder Ausnahmegenehmigung, Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Gebührenbescheide, Verwaltungsgebühren, Gewerb...
Sozialrecht
Einer unserer Schwerpunkte liegt im Verwaltungsrecht: Jobcenter, Agentur für Arbeit, Grundsicherungsamt, Rentenversicherung, BAföG, Krankenkasse - falsche Bescheide, Sanktion, Miete, Kosten der Unterkunft und Heizung, Aufhebung und Erstattung, Kürzung, Me...
Universität und Hochschule
Wenn Sie nicht zu Ihrem Studiengang an Universität, Hochschule oder Fachhochschule zugelassen wurden, helfen wir Ihnen gerne. Auch bei allen anderen hochschulrechtlichen Problemen.