Beratungshilfe

Ich kann mir keinen Anwalt leisten!
Dies ist oft der erste Gedanke von Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, für die Anwaltsgebühren selbst aufzukommen. Da aber in unserem Rechtssystem niemand von der Geltendmachung seiner ihm zustehenden Rechte gehindert werden soll, sieht das Gesetz die Mittel der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe vor.

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten?

Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und entweder ein Rechtsanwalt notwendig erscheint (Beratungshilfe) oder die Sache Aussicht auf Erfolg hat (Prozesskostenhilfe). Schließlich darf die Rechtsverfolgung auch nicht mutwillig sein. Wer natürlich eine Rechtsschutzversicherung hat, die im konkreten Fall auch für die Anwaltskosten eintritt, muss diese in Anspruch nehmen. Wir übernehmen grundsätzlich auch Mandate auf Basis von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, wozu im Übrigen jeder Rechtsanwalt – jedenfalls grundsätzlich – verpflichtet ist. Bei sogenannter Gewährung von Beratungshilfe durch den Anwalt, entsteht eine an den Anwalt zu zahlende Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € netto (Nr. 2500 VV RVG Beratungshilfegebühr).

Wie komme ich zu Beratungshilfe?

Konkret heißt dass, diejenigen, die sich keinen Anwalt leisten können, können bei dem  zuständigen Amtsgericht ihres Wohnortes (bundesweite Suche) einen Beratungshilfeschein beantragen (dort nach der Rechtsantragstelle fragen). Die Gewährung ist einkommensabhängig.

Formular zur Beantragung von Beratungshilfe in Berlin bei dem zuständigen Amtsgericht: Antragsformular Beratungshilfe Der vom Amtsgericht auszustellende Beratungshilfeschein deckt die Kosten für den Anwalt, sowohl bezüglich einer Beratung, als auch bezüglich eines Tätigwerdens (z. B. einer Behörde etwas schreiben etc.). Es ist zur zeit dringend zu empfehlen, sich vor der Beauftragung eines Anwaltes, sich einen Beratungsschein zu besorgen. Aufgrund der vielen behördlichen Fehler, insbesondere im Bereich der Jobcenter, versucht die Landeskasse daher die Gewährung von Beratungshilfe wo es geht zu vermeiden, anstatt die Arbeit der Behörden zu verbessern. Teilweise wird behauptet, der Mandant könne alles selber machen und müsse einfach abwarten, was die Behörde dazu sagt. Dies ist natürlich rechtswidrig. Allerdings ist es nachträglich sehr schwer und mit hohem Aufwand für den Rechtsanwalt verbunden, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen; erst recht nach der letzten diesbezüglichen Gesetzesverschärfung. Gegebenenfalls bleibt der Mandant dann auf den Anwaltskosten sitzen. Dies lässt sich bei vorheriger Beantragung vermeiden. Sollte die Beantragung im Vorfeld aus unzulässigen Gründen abgelehnt werden, so bedeutet es weniger Aufwand, dagegen vorzugehen und ist meist erfolgversprechender, wenn der Mandant bereits selbst bei dem Amtsgericht vorgesprochen hat und Aktenzeichen zu dem Antrag hat und sich nicht hat nur mündlich abspeisen lassen. Immer wieder erleben wir, dass viel zu spät zu einem kompetenten Berater gegangen wird, in der falschen Ansicht, einen Anwalt könne man sich nicht leisten, obwohl es mittels der Beratungshilfe möglich wäre, schon im Vorfeld die Probleme zu lösen oder gar völlig zu umgehen, ohne dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen müsste.

Kosten der Beratung und Vertretung nach RVG

So errechnen sich Anwaltskosten für: Erstberatung, Abrechnung nach Gegenstandswert, Abrechnung nach Rahmengebühren, Abrechnung nach Vereinbarung. Für die meisten Mandanten spielt die Frage, was der Anwalt kostet, eine entscheidende Rolle. Das ist verständlich, wir...

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten? Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten? Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.

Kosten der Beratung und Vertretung nach RVG

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