Was kostet die Beauftragung eines Anwalts?
umfassend und nachhaltig, keine Kostenfrage
Für die meisten Mandanten spielt die Frage, was der Anwalt kostet, eine entscheidende Rolle. Das ist verständlich, wir empfehlen dabei aber umfassend und nachhaltig zu denken und zu handeln. Das bedeutet, dass es oft wirtschaftlich sinnvoller ist, da letztendlich billiger, sich beraten zu lassen oder zu handeln, bevor ein absehbares Problem tatsächlich in Erscheinung tritt. Nur wer von Anfang an richtig handeln kann, so dass es gar nicht erst zu Problemen kommt, kann wirtschaftlich teure Verfahren vermeiden sowie Zeit und Nerven sparen. Wenn Sie Fragen zu den konkreten Kosten einer Beratung oder unserer weiteren Arbeit haben, fragen Sie uns bitte.Anwaltskosten nach dem RVG
Die gesetzlichen Gebühren für den Anwalt bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Erstberatung
Benötigen Sie nur eine erste Auskunft oder eine anfängliche Beratung, ob es überhaupt sinnvoll erscheint in einer Sache weiter vorzugehen, so bietet sich ein erstes Beratungsgespräch an. Die Gebühren hierfür sind meist deutlich niedriger, als ein Tätigwerden in der Sache selbst und können auf eine spätere Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet werden.Beauftragung eines Anwalts
Es gibt die folgenden drei Möglichkeiten der Abrechnung bei einer Beauftragung eines Anwalts:Abrechnung nach Gegenstandswert
Der Gegenstandswert ist nicht gleichzusetzen mit den entstehenden Kosten, sondern ist Grundlage der Ermittlung der Kosten für Anwalt und gegebenenfalls Gericht.Ermittlung des Gegenstandswerts
Die Ermittlung des Gegenstandswerts wird hier erklärt.gesetzliche Gebühren für den Anwalt
Die gesetzliche Vergütung für den Anwalt (Gebühren) bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wird nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt, in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach folgenden Tabellen abzurechnen: Die Anwaltsgebühren berechnen sich anhand des- Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG zusammen mit der
- Tabelle in Anlage 2 zum RVG.
Abrechnung nach Rahmengebühren
Im Sozialrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es von Gesetzes wegen, da hier ein Abstellen auf den Gegenstandswert entweder unbillig wäre oder nicht möglich ist, meist festgelegte Rahmengebühren (von der Mindestgebühr bis zu der Höchstgebühr), in denen die Gebühren entstehen. Meist wird man hier auf die sogenannte Mittelgebühr kommen. Abweichungen werden nach verschiedenen Kriterien bemessen (§ 14 RVG). Insbesondere wirkt sich hier der Aufwand und der Umfang der Tätigkeit aus. Dies wird jedoch von den Gerichten oft nicht anerkannt.Abrechnung nach Vereinbarung
Das RVG sieht auch die Vereinbarung von Gebühren vor. Außergerichtlich stellt dies kein Problem dar, wird der Anwalt jedoch in einem Gerichtsverfahren tätig, so dürfen die Gebühren nicht unter den gesetzlich vorgesehenen Gebühren bleiben. Fragen Sie uns.Beratungshilfe
Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten?
Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.
Ermittlung des Gegenstandswerts, Streitwertkataloge
Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.